FREIE PLÄTZE
auf Anfrage

Herzlich Willkommen bei der Zwergenbetreuung UG (haftungsbeschränkt) 

Ihre Kindertagespflege in Gaggenau, Gernsbach und  Forbach.

Die Zwergenbetreuung UG (haftungsbeschränkt) ist ein Träger für Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Derzeit betreiben wir fünf Kindertagespflegestellen in Gaggenau.

Zusätzlich zu den Tagespflegestellen in Gaggenau betreiben wir auch eine Großtagespflege in Gernsbach und eine weitere Großtagespflege im Gernsbacher Ortsteil Reichental. Da auch hier die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ungebrochen groß ist, haben wir zum Juni 2023 unseren ersten Kindergarten in Reichental eröffnet. Somit können in unserer Zwergenvilla nun u3 und ü3 Kinder in einem Haus betreut werden.

Schauen Sie sich gerne mal um unter: 

Seit Janaur 2024 gibt es unser Betreuungsangebot auch in Forbach/Langenbrand. 

Unsere Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen bieten jeweils Platz für 5 oder bis zu 9 Kindern. Damit können wir eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleisten und es individuell fördern. Willkommen sind Kinder ab einem Alter von 1 Jahr bis zu 3 Jahren.

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt immer in großzügigen Räumen mit kindgerechter, krippenähnlicher Ausstattung. Die Öffnungszeiten unserer Kindertagespflegestellen sind derzeit: 

Hauptbetreuungszeiten 7:30Uhr - 14:00 Uhr. Andere Zeiten sind nach Absprache möglich.


Folgende Besonderheiten zeichnen die Zwergenbetreuung aus: Die Zwergenbetreuung UG (haftungsbeschränkt) betreibt mehrere Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen in Gaggenau, Gernsbach, Forbach und den zugehörigen Stadtteilen.  Die Kindertagespflegepersonen sind bei uns alle angestellt. Die Kinder sind jeweils auf eine feste Kindertagespflegeperson zugeordnet. Somit ergibt sich für Eltern und Kinder eine feste Bezugsperson.

Was ist das Besondere an der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern?

Die professionelle Kindertagespflege ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt des Landkreises). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.

Die Besonderheit der Kindertagespflege liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Kindertagespflegepersonen intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags.

Ein Platz in der Kindertagespflege ist in den meisten Fällen günstiger als ein Krippen- oder Kindergartenplatz. Da in der Kindertagespflege immer nur die gebuchten Stunden bezahlt werden, errechnet sich der Elternbeitrag immer individuell. Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung in der Kindertagespflege richtet sich nach dem Einkommen, plus einem festen geringen zusätzlichen Eigenbetrag. Klingt kompliziert? Gerne erläutern wir Ihnen die Berechnung in einem persönlichen Gespräch. 

Auf einen Blick zusammengefasst:

PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch qualifizierte und durch das Jugendamt Rastatt überprüfte Kindertagespflegepersonen und in den Großtagespflegestellen immer auch zusätzlich mit einer ausgebildeten pädagogischen Fachkraft. 

KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 9 Kindern pro Großtagespflege sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.

STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt und überwacht. Zusätzlich hierzu bieten auch einige Kommunen einen Zuschuss an. 

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Die Flexibilität der Kindertagespflege garantiert, dass die Bedürfnisse des Kindes und die Ansprüche der Eltern im besonderen Maße berücksichtigt werden.

VERGLEICHBARE KOSTEN: Die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege ist nicht teurer als der Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem Einkommen der Eltern.

Wussten Sie schon? Vorteile der Kindertagespflege gegenüber anderen Betreuungsformen

Die Kindertagespflege weist gegenüber vergleichbaren Betreuungsangeboten (Krippe, Kindergarten) entscheidende Vorteile auf. Nicht umsonst schneidet sie bei offiziellen Befragungen von Eltern zur Zufriedenheit mit der Betreuung ihrer Kinder regelmäßig am besten ab.

Für die Kindertagespflege sprechen eindeutig die Gruppengröße und die Anzahl der Kinder pro verantwortlicher Betreuungsperson. Während in Kindergärten nicht selten Gruppen von bis zu 20 Kindern von zwei Erzieherinnen oder Erziehern betreut werden, beläuft sich die Zahl der Kinder pro Kindertagespflegeperson im bundesweiten Durchschnitt auf 3-4. Es lässt sich leicht nachvollziehen, dass die Betreuung durch eine Tagespflegperson im Interesse des Kindes sehr intensiv erfolgt und individuelle Bedürfnisse besonders stark berücksichtigt werden können.

Neben der zielgerichteten Förderung Ihres Kindes durch eine konstante Bezugsperson profitieren Sie als Eltern insbesondere von der im Vergleich flexibleren Betreuung. Die Kindertagespflege kann im Gegensatz zu einer institutionellen Betreuung in Krippe oder Kindergarten Rücksicht auf Ihre Alltagsplanung und zeitlichen Ressourcen nehmen, indem Betreuungszeiten innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten individuell gebucht werden. Somit ist es beispielsweise auch möglich, dass Kinder nur an 3 oder 4 Tagen in der Woche in die Betreuung kommen, wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten. Es müssen dann natürlich auch nur die gebuchten Stunden bezahlt werden und nicht die ganze Woche, wie z.B. in einer Krippe oder im Kindergarten. 

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben im Landkreis Rastatt einen Mindestanspruch von 20 Stunden Betreuung pro Woche in der Kindertagespflege. D.h. für mindestens 20 Stunden Betreuung pro Woche wird den Eltern ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege vom Jugendamt bezuschusst. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Eltern beide arbeiten oder Zuhause sind. 

Zu guter Letzt werden die Kosten für die Kindertagespflege von Eltern als fair erachtet. Damit wird die Kindertagespflege zu weit mehr als nur einer Alternative zu Kindergarten & Co!